Krögers Beamtenabbau schwächt die Verlässlichkeit der Stadtverwaltung in Rostock
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Krögers Beamtenabbau schwächt die Verlässlichkeit der Stadtverwaltung in Rostock

Pressereaktion der komba gewerkschaft auf den Titelbeitrag der Ostsee Zeitung „Rostock schafft das Beamtentum ab“ vom 6. Oktober 2026


Die komba gewerkschaft fordert Rostocks Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (Die Linke) auf, die pauschale Umwandlung fast aller frei werdender Beamtenstellen in Tarifstellen zu stoppen. Laut Ostsee-Zeitung sollen in der allgemeinen Verwaltung langfristig nur etwa zehn leitende Beamtenstellen verbleiben; die Berufsfeuerwehr ist ausgenommen. Kröger macht den weitgehenden Rückzug aus dem Beamtenstatus damit zu ihrer politischen Agenda.

„Der Funktionsvorbehalt endet nicht an der Tür zur Amtsleitung. Wer den Beamtenstatus nur noch für die Chefetage vorsieht, verkennt, wo hoheitliche Entscheidungen tatsächlich vorbereitet und getroffen werden“, erklärt Frank Meyers, 2. Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft und Vorsitzender des Dienstrechtsausschusses der komba gewerkschaft nrw.

Artikel 33 Absatz 4 GG sieht für die dauerhafte Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis vor; Absatz 5 schützt die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Ausnahmen brauchen einen spezifischen sachlichen Grund. Maßgeblich sind die Befugnisse der jeweiligen Stelle – auch in der Sachbearbeitung und auf heute tariflich besetzten Dienstposten rechtfertigen einen solchen gänzlichen Verzicht nicht.

Das Grundgesetz entstand aus den Erfahrungen mit dem Scheitern Weimars und der nationalsozialistischen Diktatur. Seine Sicherungen gewinnen an Bedeutung, wenn Verfassung und Rechtsstaat unter Druck geraten. Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, setzen rechtmäßige demokratische Entscheidungen um und sind zur Verfassungstreue verpflichtet. Bei Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung müssen sie remonstrieren. Hinzu kommt die Kontinuität staatlicher Leistungen: Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht begründet das Streikverbot unter anderem mit der stabilen Verwaltung und der Funktionsfähigkeit des Staates, auch in Krisenzeiten. Die Rechte der Tarifbeschäftigten und ihre Leistung stehen ausdrücklich außer Frage. Eine Personalstrategie muss aber berücksichtigen, welche hoheitlichen Aufgaben auch während eines Arbeitskampfs verlässlich wahrgenommen werden müssen. Der nahezu vollständige Verzicht auf Beamtinnen und Beamte in der sachbearbeitenden Verwaltung schwächt diese Vorsorge.

„Wer fehlende Laufbahnperspektiven beklagt und anschließend Beamtenstellen streicht, verschärft sein eigenes Problem. Rostock braucht Entwicklungsmöglichkeiten und Beamtinnen und Beamte, die hoheitliche Aufgaben auch im Streikfall wahrnehmen. Diese Stabilität muss eine Oberbürgermeisterin sichern“, betont Karoline Herrmann, Landesvorsitzende der komba gewerkschaft Mecklenburg-Vorpommern.

Dafür müssen nicht automatisch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden: Die Rechtslage erlaubt die vorübergehende Besetzung einer Beamtenplanstelle mit vergleichbar tätigen Tarifbeschäftigten. Außerdem können statusoffene Ausschreibungen und passende Beförderungsdienstposten Perspektiven eröffnen. Beim Funktionsvorbehalt sind weiterhin nachweisbare Bemühungen um eine Besetzung mit Beamtinnen oder Beamten erforderlich.

Auch die behauptete Ersparnis ist nicht belegt. Der Bericht nennt 33.500 Euro Unterschied zwischen E15 und A15 beziehungsweise A16 über eine Dienstzeit, veröffentlicht aber keine Berechnung. Die gesamte Ersparnis soll erst noch ermittelt werden.

„Ein Vergleich von Spitzenstellen trägt keinen Umbau der gesamten Verwaltung. A16 ist das höchste Spitzenamt im höheren Dienst und bildet die tägliche Sachbearbeitung nicht ab. Wer den Abbau zum Programm macht, bevor er die Gesamtersparnis berechnet hat, kehrt die Reihenfolge seriöser Personalplanung um“, kritisiert Meyers.

In der aktiven Dienstzeit entfallen bei Beamtinnen und Beamten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im aktiven Dienst sind Beamtinnen und Beamte daher in der Regel kostengünstiger. Daraus können Kostenvorteile entstehen. Für einen belastbaren Gesamtvergleich müssen jedoch gleichwertige Aufgaben, Besoldung und Entgelt, Sozialbeiträge, Zusatzversorgung, Beihilfe und Pensionen vollständig berücksichtigt werden.

Die komba fordert eine aufgabenbezogene Stellenprüfung, eine offene Kostenrechnung und eine Personalstrategie mit Personalvertretungen und Gewerkschaften. Rostock muss verfassungsrechtliche Mindeststandards achten und Resilient für Krisenzeiten gewappnet sein; dazu zählt als Baustein ein Teil des Personalköpers im besonderen Dienst- und Treueverhältnis.

Pressemitteilung als Download

Bildquelle: Ostsee-Zeitung, 06.10.2026, Andreas Meyer, Ausschnitt neu angeordnet







https://komba.de/2026/10/07/kroegers-bea...n-rostock/
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