Kostenvereinbarung mit dem Arbeitgeber beim A2 Lehrgang
#1

Hallo,
mein Arbeitgeber möchte, dass ich vor Beginn des durch den Arbeitgeber finanzierten, insgesamt zweijährigen Lehrgang, eine Vereinbarung unterzeichne, in der ich mich dazu verpflichte, die Kosten des Lehrgangs zu erstatten, sobald ich meinen Arbeitsvertrag binnen von 5 Jahren kündigen sollte.
Ist diese Vereinbarung rechtmäßig?
Ich habe gegenteiliges gehört, jedoch nicht unter Angabe von Rechtsgrundlagen ...
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#2

sei froh, dass er die Kosten überhaupt übernimmt und dich zum Lehrgang anmeldet.
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#3

Hallo Gast,

siehe http://www.kommunalforum.de/Thread-R%C3%...ten-des-A2
ist vom 18./19.06.2012 und trifft es genau..
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#4

Hallo,

bei uns ist eine entsprechende Vereinbarung seit Jahrzehnten üblich, allerdings für 3 Jahre.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#5

Es kommt auf das Verhältnis Lehrgangszeit / Verpflichtungszeit an. Aber Deine Vereinbarung dürfte O.K. sein. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob Du nicht doch kündigen kannst, wenn Du keine adäquate Stelle angeboten bekommst.
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