Kommunalverfassungsstreitverfahren???
#1

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

irgendwie stehe ich ein wenig auf dem Schlauch und bräuchte mal ein bißchen Hilfe. Folgender Fall: In einer Gemeinde (RLP) gab es mächtig Zoff wegen eines Sitzungsprotokolls. Der Rat machte Einwände geltend und diese wurden, wie es regulär vorgesehen ist, im Rahmen weiterer Sitzungen aufgenommen. Dennoch kam es zu weiteren Streitpunkten in dem Zusammenhang hinsichtlich der Auslegung des § 41 GemO. Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu wurde angezweifelt und ein GR-Mitglied beantragte die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides hierzu, um die Sache "prüfen" lassen zu können. Könnte es sich dabei um ein Kommunalverfassungsstreitverfahren handeln? Vorverfahren und Klage zielen darauf auf, eine rechtswidrige Situation zu dokumentieren. Demnach müßte es doch eine sog. "Feststellungsklage" sein. Ich meine irgendwann einmal gelesen zu haben, dass dies im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens möglich ist. Nur kann das GR-Mitglied vorliegend einen Bescheid verlangen? Irgendwie paßt das doch nicht unter die TBV's des VA. Habt Ihr eine Idee, wie man so etwas löst bei internem Zoff? Vielen Dank schon mal vorab für alle Beiträge:-) Mit kollegialen Grüßen: Haegar
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#2

Was ist denn los? Gibt's denn hier keine Kommunalrechtsstrategen? Ich gebe zu, dass das eine harte Nuß ist. Hämmere ja selber schon länger darauf herum. Es kann eigentlich nur in eben diesem "In-sich-Prozeß" zu einer Entscheidung kommen. Nur, besteht dieser Anspruch des RM auf die Erteilung eines VA oder nicht? Wenn es nicht über die reguläre VA-Schiene läuft, dann über eine direkte Klage beim VerwG. Tja, und da verließen sie ihn dann wieder: Was für eine Klage ist es und "was soll festgestellt werden"? - Die GemO-Bestimmungen wurden falsch interpretiert bzw. falsch angewandt, wodurch das RM in seinen Rechten verletzt wurde? Jetzt grübelt mal ein bißchen mit. Ich brauche dringend Hilfe in der Nummer. Gruß: Haegar
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