27.07.2011, 16:54
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
irgendwie stehe ich ein wenig auf dem Schlauch und bräuchte mal ein bißchen Hilfe. Folgender Fall: In einer Gemeinde (RLP) gab es mächtig Zoff wegen eines Sitzungsprotokolls. Der Rat machte Einwände geltend und diese wurden, wie es regulär vorgesehen ist, im Rahmen weiterer Sitzungen aufgenommen. Dennoch kam es zu weiteren Streitpunkten in dem Zusammenhang hinsichtlich der Auslegung des § 41 GemO. Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu wurde angezweifelt und ein GR-Mitglied beantragte die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides hierzu, um die Sache "prüfen" lassen zu können. Könnte es sich dabei um ein Kommunalverfassungsstreitverfahren handeln? Vorverfahren und Klage zielen darauf auf, eine rechtswidrige Situation zu dokumentieren. Demnach müßte es doch eine sog. "Feststellungsklage" sein. Ich meine irgendwann einmal gelesen zu haben, dass dies im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens möglich ist. Nur kann das GR-Mitglied vorliegend einen Bescheid verlangen? Irgendwie paßt das doch nicht unter die TBV's des VA. Habt Ihr eine Idee, wie man so etwas löst bei internem Zoff? Vielen Dank schon mal vorab für alle Beiträge:-) Mit kollegialen Grüßen: Haegar
irgendwie stehe ich ein wenig auf dem Schlauch und bräuchte mal ein bißchen Hilfe. Folgender Fall: In einer Gemeinde (RLP) gab es mächtig Zoff wegen eines Sitzungsprotokolls. Der Rat machte Einwände geltend und diese wurden, wie es regulär vorgesehen ist, im Rahmen weiterer Sitzungen aufgenommen. Dennoch kam es zu weiteren Streitpunkten in dem Zusammenhang hinsichtlich der Auslegung des § 41 GemO. Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu wurde angezweifelt und ein GR-Mitglied beantragte die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides hierzu, um die Sache "prüfen" lassen zu können. Könnte es sich dabei um ein Kommunalverfassungsstreitverfahren handeln? Vorverfahren und Klage zielen darauf auf, eine rechtswidrige Situation zu dokumentieren. Demnach müßte es doch eine sog. "Feststellungsklage" sein. Ich meine irgendwann einmal gelesen zu haben, dass dies im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens möglich ist. Nur kann das GR-Mitglied vorliegend einen Bescheid verlangen? Irgendwie paßt das doch nicht unter die TBV's des VA. Habt Ihr eine Idee, wie man so etwas löst bei internem Zoff? Vielen Dank schon mal vorab für alle Beiträge:-) Mit kollegialen Grüßen: Haegar