Kommunale Schuldenbremse
#1

Hallo liebe Kommunale,
ich habe zuletzt häufig gelesen, dass Bundesländer in ihren Kommunalverfassungen / Gemeindeordnungen auch für die Kommunen sog. Schuldenbremsen erlassen wollen. Das heißt, den Kommunen soll mittelfristig eine Nettokreditaufnahme verboten werden. Mich würde interessieren, wie Sie das verfassungsrechtlich einstufen - wäre ein solch weit reichendes Verbot nicht ein Verstoß gegen die Kommunale Selbstverwaltung, die doch die Finanzhoheit garantiert ?
Beste Grüße aus Hessen
Rolf
Zitieren
#2

Hallo Rolf,

eine pauschale Schuldenbremse, die ein Land für alle Kommunen - gleich ob gut oder schlecht wirtschaftend, ob finanziell gesund oder krank - für verbindlich erklärt wird, hielte ich für unzulässig. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass eine solche Schuldenbremse für stark verschuldete Kommunen mit chronisch defizitären Haushalten zulässig ist; diese haben insofern ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verwirkt.

Übrigens hat das Land Schleswig Holstein gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz Klage eingereicht, da diese zu sehr in ihre haushaltspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten eingreife. Ich denke, dass man das Urteil auch analog für die Frage heranziehen kann, ob Schuldenbremsen für Kommunen vorgeschrieben werden können.

Ich hielte aber eine freiwillige Schuldenbremse, die jede Kommunen für sich selbst beschließt, ohne weiteres für zulässig und auch für eine sehr gute Idee im Sinne der Generationengerechtigkeit. Kennt jemand ein Beispiel für eine Kommune, die sich selbst eine Schuldenbremse auferlegt hat ?

Herbert
Zitieren
#3

In Ratingen ist die CDU dabei, eine kommunale Schuldenbremso zu definieren. Es gibt aber noch kein Ergebnis.
Ansprechpartner ist deren Finanzsprecher, Gerold Fahr
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Kommunale Gesamtabschlüsse - lohnt sich der Aufwand ?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers