29.03.2011, 12:52
Hallo liebe Kommunale,
ich habe zuletzt häufig gelesen, dass Bundesländer in ihren Kommunalverfassungen / Gemeindeordnungen auch für die Kommunen sog. Schuldenbremsen erlassen wollen. Das heißt, den Kommunen soll mittelfristig eine Nettokreditaufnahme verboten werden. Mich würde interessieren, wie Sie das verfassungsrechtlich einstufen - wäre ein solch weit reichendes Verbot nicht ein Verstoß gegen die Kommunale Selbstverwaltung, die doch die Finanzhoheit garantiert ?
Beste Grüße aus Hessen
Rolf
ich habe zuletzt häufig gelesen, dass Bundesländer in ihren Kommunalverfassungen / Gemeindeordnungen auch für die Kommunen sog. Schuldenbremsen erlassen wollen. Das heißt, den Kommunen soll mittelfristig eine Nettokreditaufnahme verboten werden. Mich würde interessieren, wie Sie das verfassungsrechtlich einstufen - wäre ein solch weit reichendes Verbot nicht ein Verstoß gegen die Kommunale Selbstverwaltung, die doch die Finanzhoheit garantiert ?
Beste Grüße aus Hessen
Rolf