Kommissarische Stationsleitung
#1

Hallo, ich soll am 1.10 die kommissarische Stationsleitung übernehmen. Bekomme einen Anhang zu meinem bestehenden Vertrag. 
Nun meine Frage: Ich bin momentan EG 8 Sufe 4 gehe 2025 in Stufe 5, soll nun in EG 12 höhergruppiert werden, was ist mit meiner Stufe, behalte ich diese?
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#2

Sollst du höhergruppiert werden oder geht es um die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten mit entsprechender Zulage?
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#3

Ich soll ab 1 Oktober direkt in EG 12.
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#4

Sprich höhergruppiert werden, aber was ist mit meiner Stufe??
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#5

Das ist bei kommissarischer Stationsleitung merkwürdig. Wenn es tatsächlich eine Höhergruppierung ist, führt diese in die Stufe 4 und die Stufenlaufzeit beginnt in der P 12 von vorn. Stufe 5 wird in der P12 dann regulär nach 4 Jahren erreicht.
Normal wäre die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit als Stationsleitung und Zulage um den Betrag nach P12 Stufe 4 zu erreichen. Dann würde die Stufenlaufzeit in der P8 weiterlaufen. Allerdings wird man bei daran anschließender dauerhafter Übertragung der Tätigkeit dann so gestellt als wäre man schon jetzt höhergruppiert wurden.
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