Kinderhaus Träger wechselt von Kirche zu Kommune
#1

Unser bisheriger Träger (ev.Kirche) gibt das Kinderhaus an die Kommune ab. Alle sagen, dass sich für mich als Arbeitnehmer nichts ändert (außer, dass Gründonnerstag nicht mehr dienstfrei ist). Stimmt das so? Muss ich etwas beachten?
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#2

Stimmt das so?
Der Arbeitsvertrag gilt unverändert weiter. Nach welchen Regelungen wurde bisher das Arbeitsverhältnis geregelt (kirchliches Arbeitsrecht oder Tarifvertrag, arbeitsvertragliche Regelungen Ggf. wird der der neue Träger bzw. die Kommune einem Vertrag nach TVöD anbieten. Daneben würde ggf. im Falle einer beidseitigen Tarifbindung Dinge die im Tarifvertrag besser geregelt sind als im Arbeitsvertrag zum tragen kommen.

Soweit bisher kirchliches Arbeitsrecht Anwendung findet würde man ins normale Arbeitsrecht kommen. Z.B. Möglichkeit Personalrat oder Betriebsrat zu gründen statt die eingeschränkten Rechte der MAV.

Muss ich etwas beachten?"
Wenn der Arbeitgeber einen neuen Vertrag anbietet muss man prüfen welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und dann entscheiden ob man den annimmt.
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#3

Mein Vertrag ist bisher nach kirchlichem Arbeitsrecht, aber angelehnt an TVÖD gewesen. Nach neuester Info muss die Kommune das wohl weitestgehend (was auch immer das wieder heißt?) so übernehmen. Also die bestehenden Mitarbeiter haben z.B. weiterhin Gründonnerstag dienstfrei...
Das mit einem neuen Vertrag ist genau mein Problem: wenn mir die Kommune was neues (zum Beispiel einen Vertrag nach TVÖD) vorlegt, wie lassen sich die Vor- bzw. Nachteile herausfinden? Gibt es vielleicht schon eine Art "Vorlage Unterschied Kirche zu TVÖD"?
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