Keine Erschwerniszulage
#1

Hallo Zusammen,

wir sind seit dieses Jahr eingestellt und bekommen für unsere Arbeit keine Erschwerniszulage.

Arbeiten im Straßen Verkehr und schwer heben.

Gibt es Da eine Möglichkeit dass man doch eine bekommt?

Wenn ja unter welchen Erschwerniszulage Nummer läuft die?

Vielen Dank schon mal Wink
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#2

Hallo,
die Erschwerniszulage gibt es nur selten. Denn grundsätzlich gibt es keine Zulage für Erschwernisse die mit dem Berufsbild zusammen hängen.
Du schreibst von Arbeiten im Straßenverkehr. Solltest du z.B. Straßenwärter o.ä. sein, ist dies bereits in der Entgeltordnung bzw. Eingruppierung berücksichtigt. Denn das Arbeiten auf der Straße gehört einfach zu deiner Tätigkeit und stellt keine außergewöhnliche Erschwernis dar.

Also erst mal schauen welche Tätigkeit man ausübt und wie man Eingruppiert ist. Dann können wir weiter sehen.

Gruß
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