21.10.2014, 08:10
Ich habe mich zum 01.10.2014 nach einer 1 jährigen Abordnung als Bundesbeamter zur Stadt versetzen lassen, und wurde dort in A7 (analog Bundesbeamter)eingruppiert. Die Stelle ist nach A8 bewertet, mein Vorgänger war Angestellter mit gleicher Eingruppierung, im Haushalt wurde die Bewertung nach A8 als Beamter im April eingestellt. Die Versetzung zur Kommune habe ich angestrebt, da mir bei meinem bisherigen Dienstherrn (trotz guter Beurteilungen) keine weitere Beförderungsmöglichkeit gegeben wird (den A7 habe ich schon seit 10-12 Jahren), und mir bei der Einstellung bei der Kommune "zugesagt" wurde, dass mit der Versetzung auch eine Beförderung auf A8 einhergeht.
Jetzt werde ich mit der Aussage abgespeisst, als Beamter hat man kein Recht auf Beförderung, und ich müsse mich erst auf der Stelle bewähren (Hallooo?? Ich mache die Stelle seit einem Jahr, und in meiner Beurteilung zwecks Versetzung für Landespersonalausschuss hatte ich 11 Punkte).
Meine Bitte ist nun, wer kann mir einschlägige §§/Handlungsvorgaben/Fristenregelungen/eigene Erfahrungen/Tipps geben/nennen, damit ich fundiert, die Argumentation "nachvollziehen kann".
Danke für etwas "Licht im Dunkel"
Jetzt werde ich mit der Aussage abgespeisst, als Beamter hat man kein Recht auf Beförderung, und ich müsse mich erst auf der Stelle bewähren (Hallooo?? Ich mache die Stelle seit einem Jahr, und in meiner Beurteilung zwecks Versetzung für Landespersonalausschuss hatte ich 11 Punkte).
Meine Bitte ist nun, wer kann mir einschlägige §§/Handlungsvorgaben/Fristenregelungen/eigene Erfahrungen/Tipps geben/nennen, damit ich fundiert, die Argumentation "nachvollziehen kann".
Danke für etwas "Licht im Dunkel"