Kein Anspruch auf Beförderung nach Dienstherrnwechsel/Versetzung
#1

Ich habe mich zum 01.10.2014 nach einer 1 jährigen Abordnung als Bundesbeamter zur Stadt versetzen lassen, und wurde dort in A7 (analog Bundesbeamter)eingruppiert. Die Stelle ist nach A8 bewertet, mein Vorgänger war Angestellter mit gleicher Eingruppierung, im Haushalt wurde die Bewertung nach A8 als Beamter im April eingestellt. Die Versetzung zur Kommune habe ich angestrebt, da mir bei meinem bisherigen Dienstherrn (trotz guter Beurteilungen) keine weitere Beförderungsmöglichkeit gegeben wird (den A7 habe ich schon seit 10-12 Jahren), und mir bei der Einstellung bei der Kommune "zugesagt" wurde, dass mit der Versetzung auch eine Beförderung auf A8 einhergeht.
Jetzt werde ich mit der Aussage abgespeisst, als Beamter hat man kein Recht auf Beförderung, und ich müsse mich erst auf der Stelle bewähren (Hallooo?? Ich mache die Stelle seit einem Jahr, und in meiner Beurteilung zwecks Versetzung für Landespersonalausschuss hatte ich 11 Punkte).
Meine Bitte ist nun, wer kann mir einschlägige §§/Handlungsvorgaben/Fristenregelungen/eigene Erfahrungen/Tipps geben/nennen, damit ich fundiert, die Argumentation "nachvollziehen kann".

Danke für etwas "Licht im Dunkel"

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#2

Du weißt aber schon, daß Angestellte nach der Wertigkeit der Arbeit bezahlt werden, bei BEamten aber andere Regelungen herrschen und daß die keinen Anspruch auf Beförderung haben, wenn sie höherwertige Tätigkeit machen?
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#3


Die Planstelle wurde auf Grund meiner Abordnung mit Ziel Versetzung zur Kommune im Haushalt eingestellt, und bis September waren auch von Personalstelle die Aussagen eindeutig, dass mit Versetzung auch Beförderung einhergeht.
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#4

...in NRW könntest du zumindest ab dem 19 Monat die Bezahlung nach A 8 geltend machen (Verwendungszulage)...ein Beförderungsanspruch besteht in der Tat nicht, allerdings könntest du auch Gleichbehandlung einfordern, wenn der neue Dienstherr in anderen Fällen früher befördert...
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