Kauffrau für Bürokommunikation
#1

Hallo, 
ich habe eine Frage und hoffe das der ein oder andere mehr einen guten Tipp geben kann :-). Ich habe vor 11 Jahren eine Verbundausbildung als Kauffrau für Bürokommunikation bei einer Gemeinde und bei einer Firma gemacht. Alle 3 Monate fand ein Wechsel zur Gemeinde und in die Firma statt. In meiner Ausbildung war ich bei der Gemeinde angestellt. Nach meiner Ausbildung war keine freie Stelle bei der Gemeinde frei und ich habe eine Stelle in der Firma angetreten. In 2019 bin ich in den öffentlichen Dienst zur Stadt gewechselt. Habe momentan die EG 7, aber ich würde im nächsten Monat eigentlich auf eine Stelle mit einer EG 8 wechseln. Jetzt hat die Personalabteilung mitgeteilt, dass ich zwar die höhere Arbeit leisten kann, aber nicht in die EG 8 eingestuft werde und auch keine Zulage bekomme, da ich keine Verwaltungsfachangestellte oder Fachangestellte für Bürokommunikation bin. Ich müsste eine 2 jährige Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte machen und dann könnte ich bis in die EG 9a kommen. Ich möchte ungern nochmal eine vergleichbare Ausbildung machen und würde mich lieber für einen Fachwirt interessieren, da diese Fortbildung ja auch noch 3 Jahre geht. Was meint Ihr ist das mit einer Kauffrau für Bürokommunikation machbar? Die Ausbildung wurde ja in 2014 mit dem Fachangestellten für Bürokommunikation und Bürokaufmann zu Kaufmann für Büromanagement zusammen gelegt. Vielen Dank für ein paar Rückmeldungen.
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#2

Die Gemeinde liegt in welchem Bundesland bzw. greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht?
E7 und E8 sind ähnliche Tätigkeiten? Welcher Abschnitt Entgeltordnung bzw. grob was für Tätigkeiten?
Wenn Eingruppierung E7 möglich ist und E8 nicht ist es erstmal ungewöhnlich und nur durch deutlich andere Tätigkeitsbereiche ggf. begründbar (oder ggf. wechseln befristeter zu unbefristeten Vertrag).

Es wird tatsächlich eine Ausbildung und nicht der Angestelltenlehrgang I gefordert?

Grundsätzlich kann man bei entsprechender Berufserfahrung im öffentlichen Dienst den Fachwirt auch ohne Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte möglich und machbar. Die Zugangsvoraussetzungen sind bei den verschiedenen Anbietern und ggf. Arbeitgebern aber unterschiedlich.
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