Kassendifferenzen
#1

Hallo,

wir diskutieren gerade, wie wir am geschicktesten Kleinbetragsdifferenzen in der Kasse rentabel abwickeln können. Hier geht es um Differenzen von bis zu 1,00 Euro.

Wie wickelt ihr die Differenzen ab?

Um zahlreiche Antworten wird gebeten.

Vielen Dank an alle, die mitmachen.Icon_wink

Gruß

Detlef
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#2

Hallo,

sind damit die Einzahlungen Dritter gemeint, die z.B. 10 Cent zu wenig überweisen? Wir wickeln dies über einen zusätzlichen Ansatz über das Konto 4431 ab (Doppik Nds.). Dort sind 100 € veranschlagt.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Hallo,

hier geht es um Zahlungen in einer Barkasse. Hier können die Bürger Gelder für Ihre Forderungen bezahlen bzw. erhalten teilweise auch Gelder.

Vielleicht hilft das ja.

Gruß

Detlef
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#4

Hallo Detlef,

warum bucht Ihr denn die Über/Unterzahlungen überhaupt ein ? Wenn es um die Barkasse geht, würde ich den Bürger wieder losschicken wenn er 0,10 Cent zu wenig dabei hat. Wenn er zuviel zahlt, wie in der freien Wirtschaft, entweder man verweigert die Überzahlung oder es kommt in den Trinkgeldbecher...Gebucht wird nur der notwendige Zahlbetrag...ansonsten bietet sich für die Barkasse immer ein EC-Cash-Terminal an, dann kann er nur "passend" zahlen.

Verstehe dein Problem nicht, vielleicht kannst du das ja noch einmal detaillierter beschreiben...

Maik
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#5

(22.09.2012, 16:18)maikom schrieb:  Hallo Detlef,

warum bucht Ihr denn die Über/Unterzahlungen überhaupt ein ? Wenn es um die Barkasse geht, würde ich den Bürger wieder losschicken wenn er 0,10 Cent zu wenig dabei hat. Wenn er zuviel zahlt, wie in der freien Wirtschaft, entweder man verweigert die Überzahlung oder es kommt in den Trinkgeldbecher...Gebucht wird nur der notwendige Zahlbetrag...ansonsten bietet sich für die Barkasse immer ein EC-Cash-Terminal an, dann kann er nur "passend" zahlen.

Verstehe dein Problem nicht, vielleicht kannst du das ja noch einmal detaillierter beschreiben...

Maik

Es kann ja am Ende vom Tag wenn die Kasse abgerechnet wird sein, dass Kassenfehlbeträge/überschüsse da sind, weil man falsch rausgegeben hat.
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#6

Wie gesagt, mit EC-Cash-Terminals kann mal solche Fehlbuchungen vermeiden, ansonsten habe ich in größeren Kommunen Einzahl-Automaten gesehen, dann brauch der Sachbearbeiter nicht per Hand zählen, das macht dann eine Maschine.

Maik
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#7

Hallo Maik,

klar wäre das eine gute Lösung, aber uns hat bisher der Kostenfaktor davon abgehalten. Ich weiß Personal ist auch nicht ganz billig. Mittlerweile haben wir entschieden derartige Beträge zu buchen. Dieses hat ja auch den Vorteil, dass man sieht, wie häufig Differenzen entstehen. Mein Motto ist ja immer. Eine Kasse ohne Differenzen gibt es nicht.

Gruß

Detlef
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#8

Ein etwas eigentümliches Motto. Was das mit Personal zu tun hat, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Mit so einer Einstellung dürfte man Dir eigentlich keine Kasse anvertrauen. In der Kommunalkassenverordnung eines jeden Bundeslandes ist nach meiner Kenntnis geregelt, wie mit Kassendifferenzen zu verfahren ist. Die Höhe spielt dabei keine Rolle.
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#9

Der Herr Pfiffig muss noch lernen zwischen den Zeilen zu lesen... :-)
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#10

Ich bin für jeden Hinweis aufgeschlossen, aber bei in solchen Fällen gibt es eigentlich keinen Spielraum, wenn eine Kassen so geführt wird, wie es sein muss. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Ich habe übrigens in meiner beruflichen Tätigkeit sehr viel zwischen die Zeilen geschrieben. Bin diesbezüglich sehr geübt. Aber man lernt ja nie aus. Schreiben Sie doch einmal was Sie tatsächlich meinen, vielleicht bin ich tatsächlich der einzige Mitwirkende bzw. Leser dieses Forums, der Ihre Weisheit nicht versteht.
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#11

Lieber Herr Pfiffig,
mit Interesse habe ich die Werbung für das Buch gelesen. Aber zwischendurch gab es von Ihnen aber den Hinweis, dass es sich nicht um ein Fachbuch handelt. Grundsätzlich bringt es den Fragestellern immer mehr, wenn RGL angegegeben werden. Immer nur auf die landesrechtlichen Gesetze zu verweisen, ist wenig hilfreich, zumindest sollte dies nicht der Regelfall sein.

Und in diesem speziellen Fall haben Sie in der Tat den Sachverhalt nicht vollumfänglich gelesen, s. Kommentar @maikom.

Und die Aussage, deswegen Detlef keine Stadtkasse anvertrauen zu können ist schon sehr ungehörig.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#12

Bei uns werden Kassendifferenzen in der Barkasse (egal welche Höhe) spätestens am folgenden Tag als sonstige Einnahmen bzw. als sonstige Geschäftsausgaben eingebucht. Sollten sich die Differenzen aufklären, wird die entsprechende Buchung aufgehoben.
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#13

Ich habe dieses Buch nicht als Fachbuch geschrieben, was ich auch darin betont habe.

Gestatten Sie mir vorwiegend einige Hinweise zu "Kassen". Als "Stadtkasse" oder "Kasse des Landkreises" bezeichnet man die Organisationseinheit in der Verwaltung, die zuständig für die Abwicklung der Kassengeschäfte ist. Eine Kasse hat demnach eigene Räumlichkeiten und eigenes Personal. Als Verantwortlicher einer Kasse ist gemäß gesetzlichen Regelungen ein Kassenverwalter zu bestellen, was mit Ratsbeschluss erfolgt bzw. zu erfolgen hat. Kassenverwalter ist also eine Funktion. Er kann somit z.B. Leiter der Stadtkassen heißen. Bei einer Sonderkassen mit eigener Kasse (z.B. bei Eigenbetrieben) kann der Kassenverwalter sogar der Verwaltungsdirektor oder der Betriebsleiter sein. Die Stadtkasse ist zuständig für alle Kassengeschäfte. Dazu gehören u.a. die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Belegablage, die Buchführung und die Verwahrung von Wertvordrucken und Wertgegenständen. Zur Erleichterung des baren Zahlungsverkehrs können Zahlstellen, Geldannahmestellen und Handvorschüsse eingerichtet werden. Das trifft nach meiner Kenntnis auf die meisten Bundesländer zu. Eine Zahlstelle ist Bestandteil der Stadtkasse und der dafür verantwortliche Mitarbeiter Angestellter der Stadtkassen. Er ist aber kein bzw. nicht der Kassenverwalter, sondern der Verantwortliche der Zahlstelle. Geldannahmestellen und Handvorschüsse werden auf Antrag von der Stadtkasse genehmigt. Die Verantwortlichen dieser Bargeldkassen sind ebenfalls keine Kassenverwalter im kassenrechtlichen Sinne und auch keine Angestellten der Stadtkasse. Sie sind die Verantwortlichen des Handvorschusses bzw. der Geldannahmestellen. Solche Bargeldkassen werden bei Fachämtern und nachgeordneten Einrichtungen geführt. In der Praxis wird es bei der Auseinanderhaltung dieser wichtigen Grundbegriffe im Kassenwesen nicht so genau genommen, was dann die Durchsetzung der kassenrechtlichen Bestimmungen erheblich erschwert. Die Auseinanderhaltung dieser Begriffe gehört mit zum ABC des Kassenwesens.

Ich hoffe, nun alle Klarheiten beseitigt zu haben.

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#14

Hallo Herr Pfiffig,

viel geschrieben - habe so gar alles gelesen....allerdings hat es mit der Ausgangsfrage von Detlef nichts tun. In der Schule würde man sagen "Thema verfehlt". Bei Detlef ging es darum, wie verfahren wird (Erfahrungsaustausch, Erfahrungswerte) wenn Differenzen in der "Kasse" auftauchen, weil beispielsweise falsch herausgegegeben wurde. Also Kassenbestand Soll 400,00 Euro IST 400,03 Euro. also 0,03 Cent nehmen und Kaffee kaufen oder als Einnahme buchen ?

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#15

Nun gut, mein Kommentar war mehr eine Antwort an "Taschentuch" - also sicher nicht ganz "Thema verfehlt".

Ich wiederhole mich trotzdem. Wie mit derartigen Kassendifferenzen zu verfahren ist, ist in den Kommunalkassenverordnungen festgelegt. Da ich nicht mehr im Dienst bin, müsste ich erst wieder im Internet nachschauen. Auf alle Fälle hat erst einmal eine Klärung zu erfolgen, ob diese Differenz tatsächlich besteht. Also noch einmal (oder zweimal) Geld zählen, Belege abstimmen, auf Schreibfehler bei der Erfassung ins Kassenbuch achten, eventuelle Zahlendreher erkennen, auf richtige Übernahme des Anfangsbestandes bei der letzten Kassenabrechnung achten sowie dann Soll und Ist vergleichen. Besteht dann immer noch - im genannten Fall - eine Plusdifferenz, dann ist diese als Einnahme zu buchen. Bei Minusdifferenzen ist der Sachverhalt etwas anders - also da muss es nicht sein, dass beispielsweise die jeweilige Differenz sofort in die Kasse eingezahlt werden muss. Aber um nicht wieder das Thema zu verfehlen, mache ich hier Schluss.

Ich habe ich mich trotzdem darüber gefreut, dass Sie - "maikom" - alles gelesen haben.
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