Kassen in öffentlicher Bibliothek
#1


Guten Tag!

Ich arbeite in einer öffentlichen Bibliothek im Publikumsbereich, dabei bin ich auch mit Kassen beschäftigt. Die Führung der Kasse ist mit meinem Namen verknüpft, ich kann aber nicht sicher stellen, dass kein anderer Zugriff auf meine Kasse hat, da diese nicht eingeschlossen ist und ich öfters meinen Arbeitsplatz verlassen muss. Die Kasse ist auch keine, sondern lediglich ein Mäppchen bzw. ein Wechseltablett. Kann ich verlangen, dass die "Kasse" wenigstens in meiner Abwesenheit verschlossen sein muss? Oder ist das rechtens so?
Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank und herzliche Grüße!
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#2

Hallo,

wichtig wäre erstmal, in welchem Bundesland die Beschäftigung ausgeübt wird.
In Schleswig-Holstein hat auf die Fachaufsicht der Nebenkassen, die zuständige Stadtkasse. Hier ist der Kassenverwalter für die Regelung der Nebenkassen zuständig. Ich denke, dieses wird immer generell in einer Dienstanweisung geregelt. Vielleicht solltest Du Dein Problem dem zuständigeb Mitarbeiter bei der Stadtkasse melden. Aus meiner Sicht sollte die Kasse verschlossen sein oder es muss eine Übergabe an den Stellvertreter bzw. Vertreterin mit Protokoll erfolgen.

Gruß

Detlef
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#3

also bei allen gesetzlichen Paragrahen hin- und her...eine abschließbare Geldkasette mit Münzeinlage kostet unter 100 Euro und das Problem ist vom Tisch. Manchmal machen sich die Kommunen aber auch das Leben selber schwer.
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