Kann ich mit 45 Jahren verbeamtet werden?
#1

Hallo ,
ich bin für den Freistaat Bayern tätig und in der Probezeit bis Ende März 2020. Mein Alter ist 45. Kann ich nach der Probezeit noch verbeamtet werden und wenn ja welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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#2

Das Bayerische Beamtengesetz (BayBG) enthält folgende Höchstaltersgrenze:

Art. 23 Altersgrenze für die Berufung
(1) In das Beamtenverhältnis darf nicht berufen werden, wer bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde zulassen; bei Beamten und Beamtinnen des Staates ist das Einvernehmen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, im Übrigen die Zustimmung des Landespersonalausschusses erforderlich.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Beamte und Beamtinnen auf Zeit.
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