Kalkulatorische Zinsen auf Festwert?
#1

Hallo,
ich berechne gerade in einem Bereich erstmals Gebühren und frage mich, ob auf die Anlagepositionen, die als Festwert bestehen, kalkulatorische Zinsen aufzuschlagen sind.
Der Wert des Festwerts bleibt ja unverändert, wird nicht abgeschrieben. Neuanschaffungen gehen direkt in den Aufwand. Nach meinem Verständnis müsste daher auf den Festwert in voller Höhe kalkulatorische Zinsen berechnet werden, oder?
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#2

Zinsen sind zu berechnen. Ob diese die kalkulatorischen Zinsen sind, hängt von deiner Kalkulation ab.
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#3

Ist mir nur aufgefallen, da die normale Formel hier nicht passt, da es ja keine Nutzungsdauer und keine Abschreibung gibt. Bei den anderen Vermögensgegenständen rechne ich ja 

Kalkulatorische Zinsen = (Anschaffungswert - Zuwendungen) /2 * Zinssatz.
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#4

Von dieser Formel habe ich noch nichts gehört und ich kalkuliere Beiträge und Gebühren schon über 35 Jahre.
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#5

Echt nicht? Mit der Formel bekommt man über die Nutzungsdauer kalk. Zinsen in gleichbleibender Höhe. Dann rechnen Sie wahrscheinlich Restbuchwert * Zinssatz, oder?

(Erhaltene investive Zuwendungen vom Anschaffungswert abgesetzt)
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