Kürzung der Stufenlaufzeit wegen Elternzeit
#1

Hallo, meine Frage:

Ich habe ein Kind bekommen und war bis einschließlich 01.11 im Mutterschutz. 
Mein Arbeitgeber errechnet gerade meinen Stufenaufstieg. Darf er da den November als Elternzeitmonat mit abziehen oder zählt dieser mit zur Stufenlaufzeit wie auch der Mutterschutz.
Also das somit nur volle Monate abgezogen werden dürfen? Beim Urlaub gibt es da ja die Regelung. 

Liebe Grüße
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#2

Es gibt keine Regelung, bei der Stufenlaufzeit nur ganze Monate abzuziehen. Es ist tagesscharf zu rechnen.
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