Kündigungsschutz schwerbehinderter AN
#1

Hallo Zusammen,

bin bei einer Kommune in NRW beschäftigt.

Habe ein tolles Job-Angebot einer anderen Gemeinde erhalten. Allerdings besteht bei mir nach § 34 TVÖD ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz, weil ich mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt war und über 40 Jahre alt bin. Diesen würde ich wohl beim neuen Arbeitgeber verlieren.

Jetzt habe ich von einem Kollegen eine schwammige Theorie gehört, dass für schwerbehinderte Arbeitnehmer auch ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Auch bei Neueinstellung. Ist das so?? Bin 30 % schwerbehindert und arbeite, wie schon gesagt, in NRW.

Kennt sich jemand damit aus? Vielleicht sogar mit Gesetzesgrundlage???

Vielen Dank schonmal...
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#2

Hallo!

Hab früher in der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf gearbeitet. Gibt es bei euch in der Kommune denn einen Schwerbehindertenbeauftragten?!
Als schwerbehindert gilst du erst mit einem GdB von 50, kannst dich aber dahin gleichstellen lassen... (siehe Text)! Übrigens geregelt im SGB IX:

"Schwerbehinderte Menschen haben einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr.

Die zuständigen Stellen bei den Städten und Kreisen in NRW stellen fest, ob ein Mensch eine Behinderung hat.

Bei der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft wird die Behinderung in Zehnerschritten in einen Grad der Behinderung von 20 bis 100 eingeteilt. Schwerbehinderte Menschen bekommen einen Schwerbehindertenausweis.

Schwerbehinderte Menschen können bestimmte soziale Leistungen bekommen. Das sind zum Beispiel die Leistungen des LWL-Integrationsamtes Westfalen.

Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können sich den schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Dafür müssen behinderte Menschen eine Bedingung erfüllen: Ohne die Gleichstellung können sie wegen ihrer Behinderung den Arbeitsplatz verlieren. Oder sie finden ohne die Gleichstellung keinen Arbeitsplatz. Gleichgestellte Menschen bekommen vom LWL-Integrationsamt Westfalen grundsätzlich die gleichen Leistungen wie schwerbehinderte Menschen. Für die Gleichstellung von behinderten Menschen ist die Agentur für Arbeit zuständig."

Viele Grüsse
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