Kündigungsfristen TV-L Uniklinik
#1

Da der TV-L ein eigenständiger Tarifvertrag ist, treffe ich auf unterschiedliche Aussagen bezüglich der Kündigungsfristen. Die einen sagen aus, dass der TVöD gilt, andere zeigen mir andere Kündigungsfristen an. 
Bin über ein Jahr fest angestellt, welche Frist gilt für mich zum kündigen?
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#2

Der TVöD gilt nicht. Aber der TV-L trifft die gleichen Regelungen.

Es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen für bestimmte befristete Verträge und für alle anderen Verträge (insbesondere Dauerverträgen).

Bei mehr als ein Jahr aber weniger als zwei Jahre sind es entweder 6 Wochen zum Monatsende (bestimmte befristete Arbeitsverhältnisse siehe § 30 (1) TV-L) oder zum Quartalsende (unbefristet etc.).
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