Kündigungsfrist nach Probezeit
#1

Ich habe bei Dr Sparkasse eine Stelle in EG10 und befinde mich aktuell noch in der Probezeit.
Laut Arbeitsvertrag beträgt meine Kündigungsfrist nach der Probezeit ganze 6 Monate - von mir wurde der Arbeitsvertrag bei der Einstellung auch so unterschrieben, mittlerweile habe ich aber Bedenken!
Ist diese 6-monatige Kündigungsfrist für mich als Arbeitnehmer unmittelbar nach der Probezeit rechtmäßig?
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#2

Soweit die Kündigungsfrist für beide Seiten gilt ist dies zulässig.
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#3

Danke für die erste Antwort.
es war mein Fehler, dass ich hier leichtfertig unterschrieben habe.
Aber diese 6 Monate Kündigungsfrist widersprechen dem TVöD und deshalb habe ich meine Zweifel, ob diese Frist für eine EG10-Stelle rechtmäßig ist
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#4

Längere Kündigungsfristen als im Tarifvertrag vorgesehen sind zulässig.
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#5

Naja - laut Bundesarbeitsgericht ist eine 6 monatige Kündigungsfrist unmittelbar am Arbeitsbeginn unzulässig, da dadurch das persönliche Fortkommen unzulässig erschwert wird. Nochmal: es ist eine ganz normale Stelle als Sachbearbeiter.
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#6

Welches Urteil ist gemeint? Zumindest erinnere ich mich an keinen, dass eine solche Kündigungsfrist nach der Probezeit unzulässig wäre.
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