Kündigungsfrist eingehalten, wann letzter Arbeitstag?
#1

Hallo zusammen,

ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, ich gebe die Kündigung am 24.04.23 ab und die 4 Wochen wären dann am 22.05.23. Muss ich dann am 22.05.23 nochmal arbeiten gehen oder ist der letzte Arbeitstag der 19.05.23?

Und, ich fange zum 01.06.23 eine neue Stelle an, wie verhält sich das dann mit der Krankenversicherung? Muss ich mich in dieser Zeit selbst versichern oder muss ich mich beim Arbeitsamt melden?

Danke!
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#2

Es ist wirklich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zu einem beliebigen Zeitpunkt und nicht zum Monatsende?
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#3

Kommt hier der § 622 Abs. 1 BGB zur Anwendung?
"Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."
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#4

So steht es im Arbeitsvertrag:

„Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für Ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.„
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#5

Soweit eine Kündigungsfrist von vier Wochen besteht (also das Arbeitsverhältnis noch nicht länger besteht) wird die Kündigungsfrist hier zum Ende des Monats gelten. Das Arbeitsverhältnis endet also zum 31.5.
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#6

Gehe ich dann den 31.05 nochmal arbeiten?
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#7

(23.04.2023, 17:13)Jay947 schrieb:  Gehe ich dann den 31.05 nochmal arbeiten?

Zumindest ist es laut Arbeitsvertrag noch ein Arbeitsvertrag.
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