Kündigungsfrist befristeter Arbeitsvertrag
#1

Hallo,

ich wurde von meinem Arbeitgeber nach der Ausbildung in einen befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund für ein Jahr übernommen (Tarifgebiet West). Die Probezeit ist entfallen. Ich bin seit Mitte Juni diesen Jahres, also ungefähr 3 Monate, dort beschäftigt. Nun möchte ich gerne kündigen, aber werde aus dem TVöD nicht schlau, wie die genaue Kündigungsfrist ist. 

In § 30 Abs. 5 S. 2 TVöD steht, dass nach Ablauf der Probezeit die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, usw. beträgt.

→ Probezeit besteht nicht, Arbeitsverhältnis beträgt auch noch keine 6 Monate. Welche Kündigungsfrist gilt denn nun? Im Arbeitsvertrag ist auch nichts genaueres festgehalten. 

Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke schon mal.
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#2

Tariflich ist der Sachverhalt nicht eindeutig geregelt. In der Literatur gibt es verschiedene Sichten wie zu verfahren ist. Mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ist man auf der sicheren Seite. In der Praxis bietet sich ggf. ein Aufhebungsvertrag an.
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