Kündigungsfrist TV-H & Arbeitgeber verhindert Urlaub
#1

Hallo, vielleicht kann jemand helfen. Ich schaue mir gerade die Kündigungsfrist des TV-H auf dieser Webseite Verwaltungsportal Hessen an und frage mich, ob es richtig ist, dass

Zitat:Nach Ablauf der Probezeit  beträgt  die  Kündigungsfrist  in  einem  oder  mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres ODER zum Monatsende?


Außerdem hindert mich mein derzeitiger Arbeitgeber daran, meinen Resturlaub zu nehmen. Ist das legal?
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#2

Die nächste Stufe an Beschäftigungszeit ist nicht erreicht?

6 Wochen zum Quartalsende bei unbefristetem Vertrag. Zum Monatsende bei befristetem Vertrag (mit ein paar Bedingungen).

Gewährung von Urlaub kann bei hinreichenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Notfalls kann Urlaub beim Arbeitsgericht durchgesetzt weren, wenn keine hinreichenden betrieblichen Gründe vorliegen.
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#3

vielen Dank für Ihre Antwort! Meinem Institut ist bei der Berechnung der Daten ein Fehler unterlaufen. Ich habe innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt, aber sie sagten, ich hätte mich geirrt. Mein Chef nutzte das, um mich zu erpressen, dass sie mir einen Aufhebungsvertrag geben würden, wenn ich meinen Urlaub nicht in Anspruch nähme. Heute haben sie herausgefunden, dass ich Recht hatte, aber sie haben meine Pläne mit dem neuen Job bereits durchkreuzt. Ganz zu schweigen davon, dass es traumatisierend ist, so etwas durchzumachen.
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