Kündigungsfrist TVöD Bund
#1

Hallo,

ich bin mir unsicher wie genau meine Kündigungsfrist aussieht: ich bin unbefristet angestellt seit über einem Jahr. Davor habe ich beim jetzigen Arbeitgeber eine Ausbildung gemacht und war vor dieser befristet angestellt. Insgesamt seit über 5 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt.

Gelten für eine Kündigung für mich nun nur der aktuelle Arbeitsvertrag, also 6 Wochen zum Quartalsende oder
3 Monate zum Quartalsende, weil über 5 Jahre gesamt da?

Danke!
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#2

Es gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Allerdings ergibt sich dies aus der Beschäftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber (dazu zählt nicht die Ausbildung, aber die Anstellung vor der Ausbildung.)
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#3

Mal ´ne (wahrscheinlich) doofe Frage:

Bedeutet "zum Quartalsende" eigentlich, dass man ausschließlich zum Quartalsende ausscheiden kann?

Oder kann man z.B. auch zum 31.07. ausscheiden, wenn man rechtzeitig vorm Quartalsende kündigt?
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#4

Zulässig ist eine Kündigung alleine zum Quartalsende. Ansonsten kann versucht werden einen Aufhebungsvertrag anzustreben.

Meist wird der Arbeitgeber auch eine Kündigung zu einem eigentlich nicht zulässigen hinnehmen.
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