Kündigungsfrist
#1

Hallo,

ich beabsichtige, bei meinem derzeitigen Arbeitgeber zu kündigen und zu wechseln.
Jetzt habe ich natürlich im TVöD-V nachgelesen (da in meinem Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde), dass die Beschäftigungszeit bei einem anderen Arbeitgeber, der den TVöD anwendet, angerechnet wird.
Ist das korrekt?
ich bin seit ca. 1,5 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt und war davor 12 Jahre bei einem anderen, der auch den TVöD-V angewandt hat.
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#2

"Ist das korrekt?"
Nein. Denn für die Kündigungsfrist wird nur die Beschäftigungszeit nach § 34 Absatz 3 Satz 1 und 2 TVöD herangezogen. Satz 3 und 4 welche Zeiten bei anderen Arbeitsgebern umfassen gelten für die Kündigungsfrist nicht. Diese Zeiten sind nur für andere Sachverhalte relevant.
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