Kündigungsfrist
#1

Hallo,

ich bin seit Oktober 2019 befristet beschäftigt. Dieser befristete Vertrag wurde schon dreimal verlängert, da die Mutter die ich vertrete Mutterschutz verlängert hat. Nun möchte ich meine Arbeitsstelle wechseln, habe auch schon eine Zusage. Wann kann ich frühestens denn beim neuen Arbeitgeber anfangen? Besser gesagt, wann muss ich am Besten kündigen?
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#2

Kommt darauf an welche Vertragsdauer ist beim aktuellen Vertrag vereinbart und steht etwas zur Kündigung im Arbeitsvertrag? Welcher Tarifvertrag?
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#3

(08.05.2023, 09:32)Gast schrieb:  Kommt darauf an welche Vertragsdauer ist beim aktuellen Vertrag vereinbart und steht etwas zur Kündigung im Arbeitsvertrag? Welcher Tarifvertrag?
Sehe gerade TVöD. Dann ist wichtig ob Tarifgebiet Ost oder West und früherer Angestelltenbereich (oder Arbeiter).
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#4

Es gilt eines dieser Optionen:
Keine Kündigung möglich (keine Regelung im Arbeitsvertrag, weniger als 12 Monate vereinbarte Dauer, Tarifgebiet West, Angestelltenbereich).
Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalende wenn § 30 (5) TVöD oder 6 Wochen zum Quartalsende wenn § 34 (1) TVöD greift.
Ggf. Regelung zur Kündigungsfrist gemäß Arbeitsvertrag.

Daneben ist ggf. ein Aufhebungsvertrag möglich.
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