Kündigungsfrist
#1

Wie lautet die Formulierung im TV-N für die Kündigungsfristen? Zum Ende des Monats oder zum Ende des Quartals?
Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus. St.B.
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#2

Es gibt verschiedene regionale TV-N. Diese regeln die Kündigungsfrist unterschiedlich.

In NRW ist es bis zu einem Jahr Betriebszugehörigkeit zum Ende des Monats. Ab dann zum Quartalsende.
"Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die
Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit (§ 5)
bis zu einem Jahr einen Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres"

Als solches in den entsprechenden anzuwendenden TV-N schauen. Dieser muss beim Arbeitgeber der den TV-N Anwendet für die Beschäftigten zur Einsicht zur Verfügung stehen.
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