Ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende und möchte zum 1. März in Rente gehen. Wann muss ich kündigen?
1. März ist kein Quartalsende, sondern der 31. März.
Es geht um eine vorgezogene Rente und nicht die reguläre Altersrente? In den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst endet das Arbeitsverhältnis bei erreichen des Regelrentenalters automatisch.
Reguläre Kündigung zum 1. März ist nicht möglich. Wenn man es über Kündigung (und nicht Aufhebungsvertrag) machen will, sollte man noch bis zum 30.6. die Kündigung an den Arbeitgeber überreichen. Dann hat man formal die Frist eingehalten und der Arbeitgeber wird vermutlich nichts gegen das eigentlich nicht mögliche Enddatum unternehmen. Letztlich kann er sowieso nichts machen. Wenn du am 1.3. nicht mehr zur Arbeit kommst, könnte er nur kündigen. Schadensersatz ist bei der langen Ankündigungsfrist und für den einen Monat fernliegend. Aber am sinnvollsten ist die Sache mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Ein Aufhebungsvertrag sollte normalerweise kein Problem sein, wenn man es rechtzeitig anspricht.