Kündigung zum Ende der Probezeit bei befristeten Vertrag nach TV-BA
#1

Hallo,

Thema: Kündigung zum Ende der Probezeit bei befristeten Vertrag nach TV-BA


Ich habe am 03.02.2025 bei der BA - Familienkasse angefangen,

befristeter Arbeitsvertrag - 2 Jahre, ohne weiteren Besonderheiten, nur Anwendung Manteltarifvertrag,
Probezeit 6 Monate.
Urlaubsanspruch 25 Tage ( bei der BA gelten ja nur die vollen Monate)

Vertrag läuft 03.02.25 bis 02.02.27

Kündigung wurde angestoßen zum Ende der Probezeit ( am 03 oder 04.07.25 - weiß nicht genau, wann das ganze raus ging)

Habe im P-Team nachgefragt
Urlaubsanspruch bis 31.08.25 sind 15 Tage - bzw. später kam dann die Info: 20 Tage - was sehr widersprüchlich ist


Leider kann ich mit der zuständigen Fachassistentin nicht telefonieren und die Hotline war auch nicht bereit mich durchzustellen.

Ich habe im Tarifvertrag gelesen:

Kündigung 2 Wochen (14 Tage) zum Monatsende....
das würde aber bedeuten, dass entweder meine Probezeit ohne schriftlichen Nachtrag verlängert wird, oder meine Probezeit dann schon rum ist und eigentlich würde dann eine ordentliche Kündigung fällig wäre?????
Ich weiß, der Betriebsrat muss eingebunden werden, aber keine Ahnung wann dieser tagt.

Wie ist denn die tatsächliche Lage? keiner kann bzw will mir so richtig Auskunft geben...wann genau Endet meine Probezeit???
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#2

Die Probezeit endet am 2.8.2025.
Urlubsanspruch bei Ende des Arbeitsverhältnis zum 31.8. wären 20 Tage (wegen mehr als 6 Monate greift der gesetzliche Anspruch von 20 Tagen.

Entscheidend für die Wartezeitkündigung ist, dass die Kündigung in der Wartezeit zugeht. Das Arbeitsverhältnis kann länger als 6 Monate dauern.

Steht in der Kündigung zum 31.8.?
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