Kündigung ohne Beteiligung des Personalrats
#1

Im Amt gibt es keinen Personalrat. Wer prüft die Kündigung bzw. ist die Kündigung dann ohne Beteiligung eines Personalratvertreters wirksam?
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#2

"Wer prüft die Kündigung bzw. ist die Kündigung dann ohne Beteiligung eines Personalvertreters wirksam?"
Wenn es keinen Personalrat gibt, braucht dieser nicht beteiligt zu werden. Eventuell sind Schwerbehindertenvertretung und/oder Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen.

Die gekündigte Person muss ggf. selber prüfen, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist und ggf. Klage vorm Arbeitsgericht erheben.
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