Kündigung ohne Beteiligung des Personalrats
#1

Im Amt gibt es keinen Personalrat. Wer prüft die Kündigung bzw. ist die Kündigung dann ohne Beteiligung eines Personalratvertreters wirksam?
Zitieren
#2

"Wer prüft die Kündigung bzw. ist die Kündigung dann ohne Beteiligung eines Personalvertreters wirksam?"
Wenn es keinen Personalrat gibt, braucht dieser nicht beteiligt zu werden. Eventuell sind Schwerbehindertenvertretung und/oder Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen.

Die gekündigte Person muss ggf. selber prüfen, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist und ggf. Klage vorm Arbeitsgericht erheben.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




Möglicherweise verwandte Themen…
- Stelle Haushalt, Darlehen und Beteiligung
- Kündigung befristeter Vertrag ohne Grund
- § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung TVöD


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst