Im Amt gibt es keinen Personalrat. Wer prüft die Kündigung bzw. ist die Kündigung dann ohne Beteiligung eines Personalratvertreters wirksam?
"Wer prüft die Kündigung bzw. ist die Kündigung dann ohne Beteiligung eines Personalvertreters wirksam?"
Wenn es keinen Personalrat gibt, braucht dieser nicht beteiligt zu werden. Eventuell sind Schwerbehindertenvertretung und/oder Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen.
Die gekündigte Person muss ggf. selber prüfen, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist und ggf. Klage vorm Arbeitsgericht erheben.