Kündigung in der Probezeit
#1

Ich habe am 1.1. eine Stelle im öffentlichen Dienst als Schulsekretärin angefangen. Nun möchte ich gerne aus persönlichen Gründen wieder aufhören. 
Gibt es damit Probleme? Zu wann ist die Kündigung möglich? 29.2.? 
Muss ich mit Schadensersatzanforderungen rechnen, weil die Zeit der Beschäftigung so kurz war?
Zitieren
#2

Nein, es gibt keine Probleme und Du musst auch keinen Schadensersatz zahlen.

Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss (§ 34 TVöD).

Warum willst Du denn kündigen?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Inflationsausgleich im Juni in der Probezeit
- Probezeit im Anerkennungsjahr verlängern
- Inflationsausgleich in Probezeit?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers