09.04.2026, 19:46
Ich arbeite bei einer Kommune im Bauhof. Im Winter sind wir oft bis zu 5,5 Std. draußen ohne Pause auch bei Temperaturen bis max -15 Grad in höheren Lagen.
Wie sind die Vorgaben zum Kälteschutz? Dürfen wir uns aufwärmen, bzw. muss der Arbeitgeber eine Möglichkeit stellen dies zu tun?
Unser Sicherheitsbeauftragter verneint dies und will auch nichts vom Thema Kälteschutz wissen, nur Hitzeschutz. Es heißt warme Kleidung wird zur Verfügung gestellt.
Gerade weibliche Abgestellte müssen selbst bei Minusgraden am Boden ausgrasen und bekommen regelmäßig Blasenendzündungen.
Gibt es verbindliche Vorgaben im TVÖD ab welchen Temperaturen gewisse Arbeiten, wie Feinarbeiten nicht mehr ausgeführt werden dürfen? Oder ab welchen Temperaturen man sich wie lange aufwärmen darf?
Wie sind die Vorgaben zum Kälteschutz? Dürfen wir uns aufwärmen, bzw. muss der Arbeitgeber eine Möglichkeit stellen dies zu tun?
Unser Sicherheitsbeauftragter verneint dies und will auch nichts vom Thema Kälteschutz wissen, nur Hitzeschutz. Es heißt warme Kleidung wird zur Verfügung gestellt.
Gerade weibliche Abgestellte müssen selbst bei Minusgraden am Boden ausgrasen und bekommen regelmäßig Blasenendzündungen.
Gibt es verbindliche Vorgaben im TVÖD ab welchen Temperaturen gewisse Arbeiten, wie Feinarbeiten nicht mehr ausgeführt werden dürfen? Oder ab welchen Temperaturen man sich wie lange aufwärmen darf?


