Jurastudium nach Angestelltenlehrgang II
#1

Hallo,

ich bin ausgebildeter Verwaltungsfachangestellter und in der Kommunalverwaltung tätig.

Allerdings erfüllt mich das nicht und ich möchte unbedingt weiterkommen aber im öffentlichen Dienst, im weitesten Sinne in der Verwaltung, bleiben.

Nächstes Jahr werde ich den Angestellenlehrgang II starten. Dieser dauert bei uns in Bayern 2 Jahre bei der Bayerischen Verwaltungsschule und erfolgt neben dem Job.

Dieser berechtigt zum einen für Stellen vergleichbar mit dem gehobenen Dienst (QE 3) und verleiht einem gleichzeitig die allg. Hochschulzugangsberechtigung, also das Abi!

Nun frage ich mich, ob es sich lohnt direkt im Anschluss oder zumindest ohne große Pause ein Studium anzuhängen?

Mir schwebt hier insbesondere das Jurastudium vor. Nach Abschluss des 2. Staatsexamen könnte ich z. B. als Jurist im höheren Dienst arbeiten (Einstiegsgehalt ca. 3900,- brutto als Beamter).


Was haltet ihr davon oder gibt es andere / bessere Möglichkeiten in den höheren Dienst zu kommen, wenn möglich als Beamter?


Vielen Dank und beste Grüße

Johannes!
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#2

Das ist schon die beste Möglichkeit, allerdings werden eigene Juristen natürlich eher bei größeren Verwaltungseinheiten, Land oder Bund beschäftigt. Du musst aber ein Prädikatsexamen ablegen, da der öffentl. Dienst eben diese eher einstellt. Auch ist es ein sehr langwieriges Studium, brauchts beide Staatsexamen.

Gibt es eigentlich keinen Lehrgang höherer Dienst für jene, die den gehobenen Dienst absolviert haben? Da könnte man ja auch einen eigenen kürzeren vor allem juristisch geprägten Lehrgang anbieten
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