Jobcenter möchte Einkommen von Zweitfrau wissen
#1

Hallo,
ich hoffe, hier ist jemand, der mir weiterhelfen kann. Im Netz konnte ich nicht die richtigen Auskünfte finden bzw. die Rechtsgrundlagen.

Mein Ehemann ist unterhaltspflichtig seinem Kind aus 1. Ehe. Er zahlt im Moment nicht, da er keinen Job findet.

Momentan wird er von mir "unterhalten". Jetzt teilt das Jobcenter meinem Mann mit, dass sein Kind "Sozialhilfe" erhält und er mitteilen soll, wovon er lebt.

Den Vordruck, den er ausfüllen soll, war dem Einschreiben nicht beigefügt. Er wird nachgereicht (!). (Erst auf telefonische Nachfrage hin, was er ausfüllen soll.)

Muss er mein Einkommen genau angeben?

Danke.
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#2

§ 11 SGB II

Zu berücksichtigendes Einkommen


(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.
(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.
(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
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#3

Hallo FlaraMara,

damit hast Du die Frage nicht beantwortet.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#4

Es geht um Unterhalt, nicht um die Anrechnung von Einkommen im ALg II. Der Poster bekommt ja kein ALG II sondern soll für ein ALg II erhaltenes Kind Unterhalt zahlen.

Ich bin kein Unterhaltsfachmann aber ich habe mal gehört, daß es durchaus sein kann, daß Dein mann Unterhalt zahlen muss aus dem Geld, was er von Dir als zweite Ehefrau bekommt. Aber da fragst Du besser in einem Unterhaltsforum nach. Das hat im Grunde nichts mit dem öD oder ALg II an sich zu tun.
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