Gestern, 15:57
Hallo an alle, ich habe seit Oktober 2025 einen befristeten Vertrag bis zu den Sommerferien (Ba-Wü) 2026. Ab Schulbeginn 2026 fange ich auch wieder an, 20%. Da ich im August nichts und im September erst ab dem 14.9.26 wieder etwas verdiene, würde mich die Durchschnittsberechnung benachteiligen. Wie wird die Sonderzahlung in meinem Fall berechnet?
Danke für Aufklärung.
Danke für Aufklärung.


