Jahressonderzahlung
#1

Hallo!
Ich beabsichtige am 01.10. Rente zu beantragen. Im November ändere ich meinen Rentenantrag in Teilrente z.B. 90%.
Ich kündige nicht, sondern arbeite weiter.
Besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung?

Besten Dank
Mi
Zitieren
#2

In den üblichen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes würde bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf die Jahressonderzahlung bestehen.
Zitieren
#3

Ich bedanke mich.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Rückzahlung Jahressonderzahlung
- Jahressonderzahlung Berechnung
- Rückzahlung Jahressonderzahlung bei Kündigung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers