Intranetfotos
#1

Hallo, wir haben nach der Neuwahl im Intranet ein Gruppenfoto unseres Personalrates eingestellt. Hätte jedes PR-Mitglied nach DSGVO dem Einstellen zustimmen müssen? Intranet ist ja beschränkt auf einen Personenkreis, also nicht öffentlich.
Was meint ihr dazu? Habt ihr auch solche Fotos erstellt und eingestellt? 
Viele Grüsse
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#2

M.E. ist es unabhängig von gesetzlichen Vorgaben geboten solche Fotos und deren Verfügbarmachung im Intranet mit den abgebildeten zu klären. Ja wir haben Fotos veröffentlicht. Dies erfolgte mit Zustimmung der abgebildeten Mitglieder.
Wenn man z.B. ankündigt ein Gruppenfoto fürs Intranet machen zu wollen, dürfte die Zustimmung damit gegeben sein, dass die Person sich nicht äußert und für Gruppenfoto aufstellt.
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#3

Natürlich benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt, egal in welchem Umfang Sie das Bild zur Verfügung stellen. Auch wenn der Rahmen kleiner ist, ist ja trotzdem veröffentlicht.
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