13.08.2023, 13:29
Hallo,
in unserer Stadt wird demnächst wohl eine Amtsleiter-Stelle intern ausgeschrieben. Ich denke darüber nach, mich zu bewerben, allerdings gibt es einige Probleme und Nachteile ...
# Das Amt ist aktuell chaotisch, die Mitarbeiter gelten zum Teil als schwierig.
# Der Dezernent, dem das Amt zugeordnet ist, ist mir nach meinem Eindruck nicht besonders wohlgesonnen.
# Die Amtsleitung soll wohl auf Probe vergeben werden. Ähnliche Stellen wurden in der Vergangenheit weder ausgeschrieben, noch auf Probe vergeben. Die neuen Amtsleiter wurden mit Antritt der Amtsleitung sogar direkt befördert.
Unter diesen Umständen habe ich Bedenken, mich zu bewerben. Bzw. wenn ich mich bewerbe und genommen werde, ich mir das also antue, dann will ich davon wenigstens finanziell profitieren.
Wie würdet Ihr mit dieser Situation umgehen? Kann man als Beamter in einer Bewerbung fordern, unmittelbar mit Antritt der Amtsleitung befördert zu werden so wie das bei den anderen Kollegen zuvor auch erfolgt ist?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Bin kein Experte im Beamtenrecht.
in unserer Stadt wird demnächst wohl eine Amtsleiter-Stelle intern ausgeschrieben. Ich denke darüber nach, mich zu bewerben, allerdings gibt es einige Probleme und Nachteile ...
# Das Amt ist aktuell chaotisch, die Mitarbeiter gelten zum Teil als schwierig.
# Der Dezernent, dem das Amt zugeordnet ist, ist mir nach meinem Eindruck nicht besonders wohlgesonnen.
# Die Amtsleitung soll wohl auf Probe vergeben werden. Ähnliche Stellen wurden in der Vergangenheit weder ausgeschrieben, noch auf Probe vergeben. Die neuen Amtsleiter wurden mit Antritt der Amtsleitung sogar direkt befördert.
Unter diesen Umständen habe ich Bedenken, mich zu bewerben. Bzw. wenn ich mich bewerbe und genommen werde, ich mir das also antue, dann will ich davon wenigstens finanziell profitieren.
Wie würdet Ihr mit dieser Situation umgehen? Kann man als Beamter in einer Bewerbung fordern, unmittelbar mit Antritt der Amtsleitung befördert zu werden so wie das bei den anderen Kollegen zuvor auch erfolgt ist?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Bin kein Experte im Beamtenrecht.