Inspektoranwärterin und Verhaltenstherapie
#1

Hallo,

ich bin seit einem Jahr Inspektoranwärterin bei einer Stadtverwaltung. Leider hatte ich im Sommer einen Zusammenbruch, der während der studienfreien Zeit stattfand. Ich habe es aus dem Tief geschafft, mache seit kurzem eine Verhaltenstherapie und nehme Antidepressiva.

Meine Leistungen haben nicht nachgelassen und sind super. Fehltage hatte ich bei meinem neuen Dienstherrn auch noch nicht. Nun hat meine Therapeutin mich aber ziemlich verunsichert indem sie sagte, dass sie es von Lehrern kennt, dass diese nicht verbeamtet werden, wenn sie schon mal in psychologischer Behandlung waren. Ich bin ja mit Beginn des dualen Studiums schon auf Widerruf verbeamtet worden und war vorher auch beim Amtsarzt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber nie solche Probleme. Meine Frage ist nun, ob die Therapie Auswirkungen auf mein Beamtenverhältnis haben kann und ob ich vielleicht sogar dazu verpflichtet bin meiner Ausbilderin davon zu erzählen? Ich weiß nur, dass man vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nochmal zum Amtsarzt muss. Dort würde ich natürlich sagen, dass ich in der Zwischenzeit eine Therapie gemacht habe.

Vorab vielen Dank für die Antworten!
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#2

Hallo,

die Art deiner Erkrankungen haben deinen Arbeitgeber grundsätzlich nicht zu interessieren; deswegen steht z.B. auf den ärztl. Bescheinigung nur "dienstunfähig" (Rückschlüsse lassen sich allerdings ziehen, wenn ein Psychotherapeut diese Bescheinigung aussttellt). So gesehen, würde ich auch nicht aus eigener Veranlassung den AG darauf hinweisen.

Falls sich die Beihilfestelle im Hause befindet, ist es allerdings wahrscheinlich, dass der AG auch die Art der Erkrankung "erfährt", obwohl er es auch dann nicht dürfte.

Der Amtsarzt macht im Grunde später nur eine Momentaufnahme.

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#3

Hallo,
also ich bin Lehrer, lebenszeitverbeamtet und habe bei der amtsärztlichen Untersuchung vor >3 Jahren (zum Beamten auf Probe nachdem ich vorher angestellter Lehrer war) angegeben eine Gesprächstherapie zu machen, da es auf dem Bogen abgefragt wurde. Ich meine mich zu erinnern, dass die Frage war, ob man derzeit(!) eine Therapie macht was ich wahrheitsgemäß beantworten wollte. Der Amtsarzt hat dann auch gestutzt, mich dazu befragt und wir sind so verblieben, dass meine Therapeutin eine Erklärung aufsetzt, dass es sich um ein isoliertes Problem (es ging um Prüfungsangst) handelt.... für die Lebenszeitverbeamtung gab es bei mir gar keine Untersuchung, deswegen kann ich dazu nichts sagen .. ich habe den Eindruck es liegt stark im Ermessen des Amtsarztes.
Also die pauschale Aussage "keine Verbeamtung" kann ich nicht bestätigen, wäre aber trotzdem sehr vorsichtig damit, ansonsten würde ich mich dem Vorbeitrag anschließen
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