Inflationsprämie 2023 TVL bei Rente ab 1.1.2024
#1

Mein Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.23/Rente ab 1.1.24. Bekomme ich noch die Inflationsprämie?
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#2

Ja, siehe

§ 2 Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
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