Inflationsausgleichzahlung bei Wechsel des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst
#1

Hallo mein Arbeitsverhältnis endet am 31.5 und am 1.6 fange ich beim neuen Arbeitgeber an, Wechsel im öffentlichen Dienst. Wie verhält sich das mit dem inflationsausgleich?
Zitieren
#2

Soweit im alten Arbeitsverhältnis die Anspruchsvoraussetzung erfüllt wurden, besteht Anspruch auf die Einmalzahlung vom alten Arbeitgeber. Soweit die Voraussetzungen beim neuen Arbeitsverhältnis vorliegen, hat man dort Anspruch auf die monatlichen Zahlungen Juli 23 bis Februar 24.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Sachbearbeiterin Haushalt im öffentlichen Dienst
- Einstufung im öffentlichen Dienst als Leitung der Gebäudereinigung
- Wechsel zum öffentlichen Dienst


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst