Hallo mein Arbeitsverhältnis endet am 31.5 und am 1.6 fange ich beim neuen Arbeitgeber an, Wechsel im öffentlichen Dienst. Wie verhält sich das mit dem inflationsausgleich?
Soweit im alten Arbeitsverhältnis die Anspruchsvoraussetzung erfüllt wurden, besteht Anspruch auf die Einmalzahlung vom alten Arbeitgeber. Soweit die Voraussetzungen beim neuen Arbeitsverhältnis vorliegen, hat man dort Anspruch auf die monatlichen Zahlungen Juli 23 bis Februar 24.