Inflationsausgleichsprämie in Elternzeit
#1

Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage.
Bin Bundesbeamte und vom 01.08.23 - 31.10.23 in Elternzeit.
Werde ich da bei der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie berücksichtigt oder nicht? Vom 01.01.23 bis zum 31.07.23 sowie ab dem 01.11.23 stand und stehe ich ja ganz normal wieder im Dienst.
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#2

Soweit der Gesetzentwurf in den Teilen im Gesetzgebungsverfahren nicht geändert wird und es bei den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen bleibt gilt:
Es wird nach Erlass des Gesetzes Anspruch auf eine Einmalzahlung bestehen. Daneben auf monatliche Zahlungen außer für die Monate August-Oktober.
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#3

Sehr geehrter Gast,
vielen Dank für Ihre Antwort.
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#4

Hallo,
wie sicher ist diese Aussage?
Denn meine Frau ist zwar keine Bundesbeamte aber Beamte bei der Stadt. Und dort hat man ihr gesagt (ohne Garantie) das der Stichtag der 1.9.23 sei. Ist man also das ganze Jahr ganz normal anwesend und ab 1.9.23 in Elternzeit, so bekommt man keine IAP. Weiß zufällig einer genau was stimmt? Finde das schon heftig, dass wenn man von August oder September in EZ geht die Prämie nicht bekommt obwohl man von Januar bis Juli/August gearbeitet hat.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus
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#5

Die Aussage stimmt zu 100% für Bundesbeamte.
Für Landesbeamte ist ins Landesbesoldungsgesetz zu schauen. Die meisten Bundesländer werden erst nach der Tarifrunde TV-L Regelungen treffen. Wie diese Aussehen und welcher Stichtag gewählt wird ist noch unklar. Es gibt 1-2 Bundesländer die schon entsprechende Regelungen getroffen haben. Es ist völlig sinnfrei ohne Angabe des Bundeslandes zu Fragen und recht unpraktisch an einer Frage zur Regelung für Bundesbeamte eine Frage zu einen nicht genannten Landesrecht zu stellen. Die Frage ist besser im Bereich für Landes- oder Kommunalbeamte aufgehoben und nicht im Bereich Bundesbeamte.
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#6

Hallo,
die Aussage stimmt leider nicht. So leid es mir tut und wie schwachsinnig diese Regelung auch ist, wer sich zum 1.9.23 in Elternzeit befindet wird keine Prämie erhalten, weder Beamte aus Bund noch Land.
Befindet man sich am 1.9.23 in EZ, so bezieht man kein Entgelt, demnach besteht auch kein „Anspruch“ auf Zahlung der Prämie, sehe ich zwar anders, aber so wurde es beschlossen. Hat man im Jahr 2023 keinen Tag gearbeitet, befindet sich aber pünktlich zum 1.9.23 wieder im Dienst, so erhält man die volle Prämie.
Das ist definitiv so und mir tut es ehrlich leid für alle die davon betroffen sind.
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#7

"die Aussage stimmt leider nicht."
Welche Aussage stimmt nicht? Hats du überhaupt die Ausgangsfrage gelesen?
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#8

Die Aussage, dass jemand der sich vom 01.08-31.10. in Elternzeit befindet eine IAP erhalten wird, ist doch logisch. Welche andere Aussage denn sonst, ist doch dann im weiteren Satz erklärt.
Noch einmal ganz eindeutig:
Bundesbeamte in Elternzeit bekommen die IAP leider nicht, es sei denn man befindet sich zum Stichtag, 1.9.2023 wieder im Dienst. Die monatliche Erhöhung von 220€ wird ebenfalls nur ausgezahlt mit den Bezügen, also wenn man in diesen Monaten Bezüge erhalten hat.

Ist jemand bis zum 31.08.23 in EZ und arbeitet ab dem 1.9.23 wieder, so gibt es die IAP.
Ist jemand bis zum 31.08.23 im Dienst und befindet sich ab dem 1.9.23 in EZ gibt es keine IAP.
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#9

(24.08.2023, 13:43)Gast schrieb:  Die Aussage, dass jemand der sich vom 01.08-31.10. in Elternzeit befindet eine IAP erhalten wird, ist doch logisch. Welche andere Aussage denn sonst, ist doch dann im weiteren Satz erklärt.
Noch einmal ganz eindeutig:
Bundesbeamte in Elternzeit bekommen die IAP leider nicht, es sei denn man befindet sich zum Stichtag, 1.9.2023 wieder im Dienst. Die monatliche Erhöhung von 220€ wird ebenfalls nur ausgezahlt mit den Bezügen, also wenn man in diesen Monaten Bezüge erhalten hat.

Ist jemand bis zum 31.08.23 in EZ und arbeitet ab dem 1.9.23 wieder, so gibt es die IAP.
Ist jemand bis zum 31.08.23 im Dienst und befindet sich ab dem 1.9.23 in EZ gibt es keine IAP.
Und wo im Gesetzentwurf der Bundesregierung gäbe es einen Stichtag 1. Septemer 2023? Die Regelung ist analog zum Tarifvertrag ausgestaltet. Für die Einmalzahlung geht es um den 1. Mai 2023.

Hast du überhaupt mal in den Gesetzentwurf geschaut und was soll die Verunsicherung der Fragestellerun mit falschen Behauptungen?

Hier der Link zum Gesetzentwurf https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/ne...-node.html
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