Inflationsausgleichsprämie im Blockmodell der Altersteilzeit
#1

Ich befinde mich derzeit (Sparkasse) im Blockmodell der Altersteilzeit und in der aktiven Phase.
Darf nun mein Arbeitgeber (Sparkasse) diese 3000 € wegen meiner Altersteilzeit halbieren, also mir nur 1500 € gewähren?
Würde dies nicht an den Gleichbehandlungsgrundsatztz“ verstoßen, denn ich beziehe ja nur die Hälfte meines ursprünglichen Lohns und spüre
demgemäß die inflationsbedingten Teuerungen mehr als meine Kollegen mit vollständigen Monatslohn?
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#2

"Darf nun mein Arbeitgeber (Sparkasse) diese 3000 € wegen meiner Altersteilzeit halbieren, also mir nur 1500 € gewähren?"
Ja, soweit 50% Teilzeit vereinbart ist.

"Würde dies nicht an den Gleichbehandlungsgrundsatztz“ verstoßen, denn ich beziehe ja nur die Hälfte meines ursprünglichen Lohns und spüre
demgemäß die inflationsbedingten Teuerungen mehr als meine Kollegen mit vollständigen Monatslohn?"
ich bin mir sicher, dass der Arbeitgeber alle Beschäftigten in vergleichbarer Situation gleich behandelt. Also kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Wie auch beim normalen Gehalt ist es nicht zu beanstanden, dass Teilzeitkräfte weniger Gehalt bekommen als Vollzeitkräfte.
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#3

Da kann ich Sie nicht folgen. Diese IAP ist ja keine Prämie wie z.B. Weihnachtsgeld oder Erfolgsprämie usw., die natürlich gekürzt werden kann.
Die IAP wurde deshalb geschaffen, um Arbeitnehmer einen einmaligen Ausgleich zu den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu geben. Davon können sogar Minijobber, Aushilfskräfte usw. profitieren.
Wenn ich nun nur die Hälfte der IAP bekomme, meine Lebenshaltungskosten reduzieren sich doch nicht deshalb auf die Hälfte!
Im Gegenteil, bei meinem halben Lohn ist derjenige Kollege selbstverständlich im Vorteil der die gesamte Prämie bekommt.
Sonst wäre ja der Beweggrund der Bundesregierung warum diese IAP überhaupt ins Leben gerufen wurde, völlig ohne Sinn.
Diese Prämie steht also zur Milderung der zusätzlichen Belastung im Zusammenhang mit den derzeit hohen Ver­braucherpreisen.
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#4

(05.06.2023, 15:41)Gast schrieb:  Da kann ich Sie nicht folgen. Diese IAP ist ja keine Prämie wie z.B. Weihnachtsgeld oder Erfolgsprämie usw., die natürlich gekürzt werden kann.
Die IAP wurde deshalb geschaffen, um Arbeitnehmer einen einmaligen Ausgleich zu den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu geben. Davon können sogar Minijobber, Aushilfskräfte usw. profitieren.
Wenn ich nun nur die Hälfte der IAP bekomme, meine Lebenshaltungskosten reduzieren sich doch nicht deshalb auf die Hälfte!
Im Gegenteil, bei meinem halben Lohn ist derjenige Kollege selbstverständlich im Vorteil der die gesamte Prämie bekommt.
Sonst wäre ja der Beweggrund der Bundesregierung warum diese IAP überhaupt ins Leben gerufen wurde, völlig ohne Sinn.
Diese Prämie steht also zur Milderung der zusätzlichen Belastung im Zusammenhang mit den derzeit hohen Ver­braucherpreisen.

Weder verlangt die gesetzliche Regelung, dass Teilzeitbeschäftigte die gleiche Zahlung bekommen noch wurde es hier tariflich so vereinbart. Ich hatte vermutet man wollte wissen wie die Regelung ist. Wenn man Bestätigung dafür will, dass es anders geregelt sein sollte man dies schreiben. Dazu findet sich dann vielleicht andere Teilnehmer hier im Forum und ich kann es mir sparen etwas zur getroffenen Regelung zu schreiben.
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