Inflationsausgleichsprämie bei Kündigung zum 31.05.2023
#1

Hallo liebes Forum, habe ich Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie, wenn ich zum 31.05.2023 ausscheide? Die Zahlung würde ja erst im Juni erfolgen und da bin ich nicht mehr im TVÖD beschäftigt.
Zitieren
#2

Ich meine ja. Denn Stichtag, an dem das Arbeitsverhältnis vorliegen muss, ist der 1. Mai 2023:

https://www.kommunalforum.de/oeffentlich...raemie.php
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Inflationsausgleichsprämie rückwirkend
- Inflationsausgleichsprämie Krankengeld
- Auszahlung Inflationsausgleichsprämie TVöD


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst