22.06.2023, 14:07
Hallo zusammen, ich bin seit 05/22 krank. Beziehe Krankengeld & bin jetzt in der Reha und bekomme für 06/23 Übergangsgeld. Zählt der Bezug von Krankengeld zu dem Zeitpunkt an dem die Einigung erzielt wurde oder ist der aktuelle Bezug von zb in meinem Fall Übergangsgeld maßgeblich ?!
Im Übrigen würde ich ab dem 01.07.23 wieder das Dienstverhältnis aufnehmen können.
Vielen Dank für eine Antwort in der Sache:-)
Im Übrigen würde ich ab dem 01.07.23 wieder das Dienstverhältnis aufnehmen können.
Vielen Dank für eine Antwort in der Sache:-)