Inflationsausgleichprämie bei Arbeitsvertrag ab dem 15.06.2023
#1

Guten Abend, mein Arbeitsvertrag beginnt am 15.06.2023 im Öffentlichen Dienst. Im neu verhandelten TV steht, dass die Inflationsprämie an alle ausgezahlt wird, die Stand Mai 2023 sich in einem Arbeitsverhältnis befunden haben. Bekomme ich diese Teilzahlungen somit nicht?
Zitieren
#2

Kein Anspruch auf die Einmalzahlung im Juni. Aber Anspruch auf die monatlichen Zahlungen an Juli.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Arbeitsvertrag ab 01.04.23 Inflationsausgleichsprämie
- Ausschluss der Tarifautomatik im Arbeitsvertrag

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers