Inflationsausgleich 2022 und 2023
#1

Wir sind eine soziale Einrichtung ohne TVöd Verträge, allerdings dem TVöd angeglichen. Nun haben wir 2022 als Jahressonderzahlung 1500€ als Inflationsausgleichsprämie erhalten, mit dem hinweis das der AG eine max. Zahlung von 3000 € bis Ende 23 vorsieht.  (Weihnachtsgeld fiel dadurch weg)
Von dem Tarifvertrag  über Sonderzahlungen  vom 22.04. 23  erhalten wir nichts. mit dem Hinweis das der Arbeitgeber 2022,  1500€ steuerfrei bezahlt hat und nur noch 1500 € für 2023 zur Verfügung stehen. Ist das rechtens.
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#2

Wenn der TVöD keine Anwendung, ist diese offenbar "freiwillige" Leisung ok
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#3

Soweit ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bestand (z.B. durch betriebliche Übung) war der Wegfall zu Gunsten einer Inflationsausgleichsprämie gesetzeswidrig. Die Privilegierung der Zahlung setzt voraus, dass diese zusätzlich geleistet wird.

Anspruch aus dem TV Inflationsausgleich ist davon abhängig was genau im Arbeitsvertrag zur Anwendung TVöD und ergänzender Tarifverträge geregelt ist.
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