Immobilienfachwirt - Gehobener Dienst?
#1

Hallo zusammen,

ich bin im öffentlichen Dienst - im mittleren Dienst - tätig.
Es wurde eine Stelle als Immobilienkauffrau-/mann ausgeschrieben, welche ich zum damaligen Zeitpunkt erhalten habe.
Aktuell absolviere ich die Weiterbildung zur Immobilienfachwirtin.
Selbstverständlich habe ich vor Beginn der Weiterbildung intern mit meinem Vorgesetzten besprochen, ob dies zielführend wäre. Denn mein Traumjob ist die Tätigkeit im gehobenen Dienst, welche ich im mittleren Dienst ausführe. Die Stelle im gehobenen Dienst wird regelmäßig nun auch für Bachelor Kandidaten verschiedenster Abschlüsse wie z.B. Immobilienwirtschaft / Immobilienmanagement / Betriebswirt-Fachrichtung Immobilien / Geoinformatik und vergleichbare Abschlüsse ausgeschrieben.
Daraufhin versicherte er mir, dass es auf jeden Fall zielführend wäre und ich die Weiterbildung auf jeden Fall machen sollte. (Diese bezahle ich komplett selber). Es wird in unserem Amt ständig kommuniziert, dass wir zu wenig Bachelor-Kandidaten als Bewerber hätten und der Fachkräftemangel bei uns stark zu sehen ist.
Wie schätzt ihr den Sachverhalt ein? Denkt ihr, ich habe nach dem Bestehen der Prüfungen eine Chance als "ernsthafte Mitbewerberin" gesehen zu werden, sobald eine entsprechende Stelle für EG 9b-10/(11) ausgeschrieben wird?
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#2

Verbeamtung im gehobenen Dienst dürfte kaum möglich sein. Der Begriff ist alleine für den Beamtenbereich zutreffend. Die meisten öffentlichen Arbeitgeber verlangen für Stellen im Bereich E9b ubd höher Studium oder Angestelltenlehrgang 2. Vereinzelt werden auch Stellen ohne solche Anforderungen ausgeschrieben. Wie es dein Arbeitgeber macht lässt sich schwer sagen. Auf jeden Fall dann vorher das Interesse signalisieren. Wenn in der Ausschreibung zwingende Anforderungen drin sind die man nicht erfüllt ist man draußen.
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#3

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Einschätzung!
Eine Verbeamtung käme für mich persönlich nicht in Frage, somit gehört es nicht zu meinen Zielen/Wünschen.
Für mich stellt sich die Frage, da Bewerber des Angestelltenlehrgang 2 in Frage kommen, weshalb ein "Fachwirt in einem anderen Bereich", jedoch im gesuchten Fachbereich, nicht anerkannt wird. Das finde ich äußerst schade, denn somit untergräbt man den tatsächlich hohen Anspruch dieser Weiterbildung.
Den Hinweis, dass ich mein persönliches Interesse signalisieren soll, finde ich sehr hilfreich!
Mir stellt sich die Frage, wie ich das umsetzen kann, ohne zu "ehrgeizig/aufdringlich" zu wirken.
Ich empfinde es so, dass der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu warten hat, bis er dran ist und nicht vorzuschlagen hat, dass er der geeignetste Kandidat ist.
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#4

Man muss unterscheiden zwischen den Anforderungen in der Ausschreibung und eventuellen Fragen der Eingruppierung. Der Arbeitgeber hat einen erheblichen Gestaltungsspielraum in der Formulierung der Anforderungen in der Stellenausschreibung.

Daneben ist im Kontext der Eingruppierung die Frage der Ausbildungs- und Prüfungspflicht zu betrachten. In diesen Bundesländern hat der Angestelltenlehrgang 2 eine besondere Bedeutung.

Ehrgeizig ist ja erstmal kein Problem. Der öffentliche Dienst sind ja rund 10000 verschiedene Arbeitgeber und noch mehr Behörden und Vorgesetzte mit verschiedenen Sicherweisen.

Die meisten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben inzwischen zumindest jährliche Mitarbeitergespräche oder ähnliches mit den Vorgesetzten. Da sollte man sowas anspreche können. Solange man nicht deutlich macht, dass man plant dessen Job zu übernehmen sollte es kein Problem sein. (Wenn man signalisiert, dass man andere Aufgaben außerhalb der Organisationseinheit übernehmen möchte kann dies bei einige Chefs zu Nachteilen führen. Aber die Aussage, dass man den jetzigen Job mag und gerne mehr Verantwortung übernehmen möcht, sollte kein Problem sein.

Gibt es denn in dem Tätigkeitsfeld Stellen mit >E9a?

Zumindest von unsere Behörde kann ich sagen, dass es recht oft vorkommt, dass Beschäftigte signalisieren höherwertige Aufgaben anzustreben. Was ich leider auch sagen muss, dass Frauen da deutlich zurückhaltender sind. In der Vergangenheit hatte es oft damit zu tun, dass Vorgesetzte eher bei Männern das Gespräch auf das Themenfeld gelenkt haben. Aber auch jetzt sind Frauen (auch besser qualifizierte) eher zurückhaltend. Dazu besteht kein Anlass. Es muss nur so angesprochen werden, dass es nicht darum geht in den nächsten Wochen die Position X zu bekommen sonst... Aber das Ansprechen von Perspektiven ist nie verkehrt.
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#5

Hallo! Erstmal erneut vielen Dank für die ausführliche Antwort! Zum gegebenen Zeitpunkt werde ich meine Vorstellungen und Wünsche beim passenden Gespräch mit einbringen. Und ja die Stelle über die ich rede, ist eine EG 9b-11. Wobei ich nicht erwarten würde, eine 11 zu erhalten. Ich denke, es ist wie Sie gesagt haben. Wenn es nicht so sein soll, es gibt noch einige weitere Behörden, die nach Immobilienkaufleuten/Immobilienwirten suchen. Ich habe neulich auch bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gesehen, dass sie in so gut wie allen Stellenbeschreibungen ausführen:,, Bachelor in Immobilienwirtschaft oder vergleichbare Qualifikation oder auf andere Art und Weise erworbene Fähigkeiten etc.“ Man muss also sehen, was die Zukunft bringt!
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