IT EG11->EG12 wegen Mitarbeiteranzahl?
#1

Hallo zusammen,
ich bin IT Teamleiter EG11 und habe mehr als drei Mitarbeiter mit EG10. Ich möchte mich nun zu EG12 höhergruppieren lassen.

In der Entgeltordnung steht ja bei EG 12:
Beschäftigte der EG 10 mit...
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10


Unser Personalchef meinte zu mir, dass dies auf mich nicht zutrifft, da ich ja nicht EG10 bin.
Ist das so? Könnte ich bei EG10 einfach dieses Argument bringen und jetzt mit EG11 nicht?

Gruß
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#2

Der Personalchef hat keine Ahnung oder belügt dich. Vielleicht hast du es auch falsch verstanden.
Die Beschäftigten sind dir durch ausdrückliche Anordnung unterstellt und auch die Teamleitung ist offiziell übertragen. Die drei Beschäftigten sind auch alle Vollzeit tätig?

1. Schriftlich den Anspruch auf Bezahlung nach E12 geltend machen.
2. Wenn nicht schnell etwas passiert Klage erheben oder sich einen Arbeitgeber suchen, der als Personalchef qualifiziertes Personal beschäftigt.

Der Bezug auf die E10 bezieht sich auf die dort genannten Anforderungen. Wie hat er dich denn in die E11 eingruppiert. Auch dort steht beschäftigte in der E10 ;-)
Man muss also die Anforderungen nach E10 erfüllen und dann zusätzlich nach E12.
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#3

Hi, ich bin vor einem Jahr neu eingestellt worden, direkt als Teamleiter EG11.
Ich bin offiziell Teamleiter und die Mitarbeiter sind mir in Vollzeit unterstellt. An Mitarbeiterzahl und co gabs auch nichts zu meckern, nur an dem Punkt dass ich ja nicht EG10 bin.
Ich verstehe es auch so, dass ich mindestens EG10 sein muss, der Chef sieht es laut Wortlaut aber nicht so.
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#4

Liegen denn drei Jahre praktische Erfahrung vor? Daneben wird teilweise (m.E. zu unrecht) davon ausgegangen, dass diese mindestens in der E10 erfolgt sein muss.
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#5

Hi, ich habe vor 15 Jahren eine IT Ausbildung gemacht und war im vorigen Job (Privatwirtschaft) auch schon seit 5 Jahren Teamleiter.
Der Personaler stößt sich am Wortlaut EG10, nicht an den anderen Voraussetzungen.
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#6

Die Sicht ist so offensichtlich falsch, dass man es sich nicht vorstellen kann, dass jemand im Personalbereich das glaubt. Deshalb glaube ich eigentlich immer noch, dass er davon ausgeht, dass die Berufserfahrung in der E10 /E11 fehlt.

1. Schriftlich den Anspruch geltend machen und dann 2. klagen wenn es wirklich darum geht, dass man aktuell nicht in der E10 ist. D

Ggf. mal Fragen ob er irgendjemanden im Verwaltungsbereich in E7, E8, E9a eingruppiert. Dort steht auch Beschäftigte der Entgeltgruppe E5...

Wenn man nicht davon ausgeht, dass der Personaler extrem dumm ist muss man allerdings von einer betrügerischen Absicht ausgehen. Man kann den Eindruck gewinnen, dass jemand das zustehende Gehalt vorenthalten will. letztlich betrügt er jeden Monat um bis zu einige hundert €.
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#7

Danke, dann stelle ich den Antrag mal.
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#8

(06.04.2022, 10:47)hermito schrieb:  Danke, dann stelle ich den Antrag mal.

Der so sinnlos ist, das er das Papier nicht wert ist.
Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung in Deinem Fall.
Du bist mit Übertragung der Tätigkeiten eingruppiert.
Dir wird nur Dein Dir zustehender Lohn nicht entsprechend Deiner Eingruppierung gezahlt.

Wie schon von meinem Vorredner geschrieben.
Schriftlich Deinen Dir zustehenden Anspruch auf korrekte Bezahlung geltend machen mit Fristsetzung. (üblicherweise 14 Tage) und danach Klage erheben.
Und das ganze am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Schwerpunkt TVÖD.
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