Hundesteuer Nachlass bei einem Kampfhund als Listenhund
#1

Es hat ein Mann einen Kampfhund (Rottweiler) als Listenhund angemeldet mit einem Schwerbehindertenausweis G. Könnte er dafür einen Hundesteuer Nachlass bekommen? Dadurch, dass dies ein Kampfhund ist, der in der Hundesteuer 600 € kostet, und keine Prüfung absolviert hat, da der Hund bis jetzt noch ein Welpe ist (ü 3 Monate). Ist dies möglich?
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#2

Es kommt auf die Satzung in der Stadt / Gemeinde an.

Das Merkzeichen G (erheblich gehbehindert) reicht in den meisten Hundesteuer-Satzungen nicht für eine Steuerbefreiung für einen Begleithund aus. Üblicherweise werden hierfür Merkzeichen wie Bl (blind), H (hilflos), aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Gl (gehörlos) vorausgesetzt. Aber gefährliche Hunde sind in der Regel auch für diese Art der Befreiung ausgeschlossen.

Das Ablegen des Wesenstests könnte einen Nachlass bewirken, aber das ist auch nicht in allen Kommunen der Fall. Am besten mal auf die Webseite der Stadt / Gemeinde gehen und die Satzung lesen oder im Steueramt fragen.
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