Hundegebell
#1

Unser (unfreundlicher) Nachbar sperrt seinen Hund morgens vor der Fahrt zur Arbeit in den Keller ein und lässt ihn erst Abends wieder heraus. Dazwischen bellt und heult der Hund fast ununterbrochen. Der Lärm ist auf Dauer unerträglich. Ist das Ordnungsamt hier der richtige Ansprechpartner und haben wir ein Recht auf Ruhe ?
Zitieren
#2

Recht auf Ruhe: grundsätzlich ja.

Einsperren eines Hundes in den Keller: Prüfung evtl. durch das Veterinäramt vor Ort. Zuständigkeit ist beim Ordnungsamt zu erfragen.

Unfreundlicher Nachbar: kann vorkommen, sollte man mit lächeln begegnen
Zitieren
#3

Nach Aussage von Tierärzten gibt es keinen Hund der den ganzen Tag fast ununterbrochen bellt. Angeblich ginge das gar nicht.
Daher dürfte die erste Aussage angezweifelt werden.
Weiterhin sperrt der Knabe den Hund in den Keller ein, ein angreifbarer Lärmpegel im Nachbarhaus dürfte daher in den Tagstunden nicht erreicht werden.
Obwohl das Ordnungsamt hier orginär zuständig, werden die dir nicht helfen können, der Nachbar wird vermutlich triumpfieren.

Daher besser nicht aufregen, dann erträgt`s sich leichter.

PS.: die Veterinärämter kümmern sich im Regelfall auch nicht darum, da das Tier ja nur über Stunden alleine ist.
Zitieren
#4

Das sehe ich ein wenig anders, denn ich denke, dass die Veterinäre hier durchaus in der Verantwortung sind. Evtl. auch ein Fall für die Immissionsschutzbehörde wegen des Lärmpegels. Die Organisation ist überall unterschiedlich geregelt. Teilweise sind die Veterinärämter den Gesundheitsämtern, zum Teil auch den Ordnungsämtern angegliedert. Einfach mal bei der Stadt/Gemeindeverwaltung durchfragen.
Zitieren
#5

Hallo,

diese Person verstößt ganz klar gegen das Tierschutzgesetz. Hier ist das Ordnungsamt/Veterinärmt (liegen meißtens zusammen) zuständig.
Und den Deutschen Tierschutzbund würde ich auch direkt informieren www.tierschutzbund.de
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers